0. Einleitung

Eine Bürgschaft ist ein Versprechen einer dritten Person gegenüber einem Gläubiger, wie zum Beispiel einer Bank, dass ein bestimmter Kreditnehmer die Rückzahlung eines Kredites oder andere Verbindlichkeit erfüllen kann. Sollte vom Kreditnehmer keine Rückzahlung vorgenommen werden, ist der Bürge verpflichtet, an Stelle des Kreditnehmers die Zahlung zu übernehmen. Bei einer Bürgschaft wird immer eine Bürgschaftsurkunde erstellt. Diese Urkunde wird dem Gläubiger ausgehändigt. Sie hat eine ähnliche Funktion wie ein Schuldschein. Sie bescheinigt dem Gläubiger, dass er auf jeden Fall sein Geld zurückerhält. Durch diese Sicherheit ist auch Personen möglich, einen Kredit in Anspruch zu nehmen, die aktuell keine gute Bonität aufweisen.

1. Bürgschaft Ratgeber

Unser Ratgeber soll Ihnen wertvolle Hinweise liefern, auf welche Kriterien bei einer Bürgschaft geachtet werden müssen. Wir zeigen Ihnen, wie eine Bürgschaft funktioniert.

1.1 Welche Bürgschaften gibt es?

In der Praxis kommen neben den klassischen Bürgschaftsarten folgende Bürgschaften vor: Nachbürgschaft, Teilbürgschaft, Kreditbürgschaft, Höchstbetragsbürgschaft, Rückbürgschaft, Prozessbürgschaft oder Ausfallbürgschaft. Zusätzlich gibt es befristete Bürgschaften, selbstschuldnerische Bürgschaften und Kontokorrentbürgschaften. Zu den bekanntesten Bürgschaftsarten gehören die Ausfallbürgschaft und selbstschuldnerische Bürgschaft. Durch diese Bürgschaften wird regelt, dass der Bürge immer erst dann zur Kasse gebeten wird, wenn ein Gericht den Schuldner als zahlungsunfähig erklärt hat. Diese Bürgschaft wird auch als gewöhnliche Bürgschaft bezeichnet.

1.2 Was ist eine Anzahlungsbürgschaft?

Eine Anzahlungsbürgschaft wird auch als Vorauszahlungsbürgschaft bezeichnet. Mit dieser Bürgschaft wird ein bereits geleisteter Geldbetrag vor einem Verlust abgesichert. Für diese Bürgschaft werden drei Personen benötigt: Kreditnehmer, Bürge und Auftraggeber / Bank. Zwischen den Parteien wird ein rechtliches und vertragliches Verhältnis geschaffen. Durch eine geleistete Anzahlung eines Fahrzeugs oder einer Kaution durch den Dritten, wird der Auftrag- oder Kreditnehmer finanziell abgesichert. Durch die Absicherung ist sich der Verkäufer oder der Auftraggeber sicher, dass er auf jeden Fall sein Geld bekommt.

1.3 Die 5 wichtigsten Tipps bei einer Anzahlungsbürgschaft?

– Durch eine Anzahlbürgschaft entfällt eine meistens sehr langwierige und aufwendige Risikoprüfung.

Bürgschaften unter Privatpersonen sollten immer schriftlich abgeschlossen werden.

– Eine Bürgschaft gilt immer nur so lange, bis die Schuld komplett beglichen wurde. Bürgschaften sollten immer gut überlegt werden. Es handelt sich hierbei um einen einseitig abgeschlossenen Vertrag.

– Als Bürge kann immer eine volljährige Person benennen, die im Schadensfall problemlos in der Lage ist, um im Notfall finanziell einzuspringen.

– Wer sich für einen Bürgen entscheidet, kann in den Genuss kommen, dass ein Zinssatz sehr günstig ausfällt.

1.4 Bürgschaft oder Aval – was ist der Unterschied?

Bei einem Aval-Kredit handelt es sich um eine spezielle Bürgschaft bzw. eine Garantie, die eine Bank im Auftrag eines Käufers bzw. Schuldners gegenüber einem Dritten gewährt. Das Kreditinstitut ist durch den Aval verpflichtet, bei einem Zahlungsausfall des Schuldners dem Gläubiger eine offene Schuld zu begleichen. Das bedeutet, dass bei einem Avalkredit ein Kreditinstitut oder eine Bank die Bürgschaft aus dem Gewährleistungsvertrag eines Kunden übernimmt. In diesem Fall ist der Kunde dem Kreditinstitut gegenüber ein Kreditnehmer, dessen Verpflichtungen gegenüber einer dritten Partei durch die Kreditgesellschaft abgesichert wird.

Bei einem Bankaval-Kredit verleiht die Bank kein Geld. Stattdessen liefert sie eine Garantie über die Bonität und Kreditwürdigkeit des Kunden. Auch ein Avalkredit muss immer schriftlich vereinbart werden. Der Vertrag unterliegt jeweils den Geschäftsbedingungen der Bank. Bei einem Vertrag zwischen einem Bürgschaftsgläubiger und der Bank wird ein sogenannter Bürgschaftsvertrag zugrunde gelegt. Er basiert nicht auf den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kreditanstalt. Bei einem Bankaval ist als Gegenleistung die Zahlung einer Provision durch den Kreditnehmer an den Gläubiger üblich. In einigen Fällen kann der Avalkredit mit einer Versicherung abgeschlossen werden. Die Bank übernimmt in diesem Fall die Rolle eines Bürgen auf der Grundlage des BGB (Bürgerliches Gesetz Buch). Bei einem derartigen Kredit geht der Kreditgeber davon aus, dass der Schuldner in der Lage ist, seine Leistung zu erfüllen.

Wer für jemand anderes als Bürge fungiert, über nimmt dadurch die finanzielle Verantwortung für dessen Schulden. Wenn es schlecht läuft, müssen sie für die restliche noch offen stehende Zahlung geradestehen. Das bedeutet, dass wenn der Schuldner ein Darlehen in Höhe von 50.000 Euro abgeschlossen hat und bereits 40.000 Euro gezahlt hat und dann finanziell nicht mehr in der Lage ist, die vereinbarten Raten zu zahlen, haftet der Bürge mit seinem Privatvermögen für die verbleibende Restforderung. In diesem Fall übernimmt er die Kosten in Höhe von 10.000 Euro. Ein Bürge verpflichtet sich bei einer Bürgschaft nicht nur gegenüber dem Gläubiger des Dritten, mit seinem pfändbaren Einkommen und Vermögen zu haften, falls der Schuldner in die Notlage kommt und nicht mehr zahlen kann. Natürlich wird bei einem Bürgen vor der Unterzeichnung des Vertrages die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit durchleuchtet. Nur so kann die Bank oder ein Verkäufe sicher sein, dass im Fall einer Inanspruchnahme der Bürge in der Lage ist, die Forderung zu tilgen.

2. Abschlussfazit und Empfehlung

Eine Bürgschaft muss immer schriftlich fixiert werden. Gläubiger und Bürge müssen namentlich aufgelistet werden. Auch der Gegenstand der Bürgschaft muss benannt werden. Hierbei kann es sich um einen Kredit, Autokauf oder Mietkaution handeln. Bei einer Bürgschaft wird auf die Einrede der Vorausklage verzichtet. Bürgschaften sind kein unbedeutender Vertrag. Ein Bürge muss sich der Last bewusst sein, dass er bei einer Nichtzahlung des Gläubigers finanziell einspringen muss. Gesamtschuldnerisch haftet ein Gläubiger mit seinem gesamten Vermögen. In den meisten Fällen handelt es sich um eine selbstschuldnerische Bürgschaft, bei der gegen den Schuldner vom Gläubiger keine Pfändung erwirkt werden muss. Er darf auch ohne Pfändungsbeschluss das Geld vom Bürgen einfordern.

3. Produktempfehlungen

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